Die DDR hat nicht nur Unrecht begangen – was wohl selbst für westliche Demokratien gilt – sie hat auch Verbrechen gegen die Menschlichkeit verübt. Selbst hier fallen mir manche Demokratien ein. Doch im Unterschied zur DDR hat es in den meisten dieser Länder auch eine Opposition gegeben, die diese Verbrechen beim Namen nennen konnte. In der DDR war das ausgeschlossen. Man durfte die Mauer nicht nur nicht übersteigen, man konnte auch nicht darüber sprechen, dass die dabei getöteten Menschen zu Unrecht erschossen wurden. Dies und manches mehr machte die DDR zur Diktatur.
Der Begriff Unrechtsstaat bezieht sich allerdings eindeutig auf die Rechtsordnung des faschistischen Deutschland, das Rassismus und Mord auf eine rechtliche Grundlage stellte, so dass sich nach 1945 selbst die brutalsten Blutrichter mit der Berufung auf dieses „Recht“ als unschuldig bezeichnen konnten. Weshalb auch keiner von ihnen bestraft wurde. Doch weder die Verfassung, noch andere Gesetze der DDR verstießen gegen Menschenrechte oder Völkerrecht, sondern Menschenrechte und Völkerrecht wurden trotz dieser Gesetze gebrochen. Diesen Unterschied mag man zu einer juristischen Spitzfindigkeit erklären, doch es geht um mehr: Man darf es in diesem Land nicht zulassen, dass die Leichenberge der Nazis hinter den Mauertoten verschwinden oder Buchenwald mit Bautzen auf eine Stufe gestellt wird.
Harald Werner, 3. März 09