Die so genannten christlichen Gewerkschaften hatten nach der Wende insbesondere in Ostdeutschland Fuß gefasst, weil sie den Arbeitgebern Tarifverträge unterhalb des Tarifniveaus der DGB-Gewerkschaften anboten. Der große Durchbruch gelang ihnen jedoch erst durch die von der Regierung Schröder betriebene Ausweitung der Leiharbeit. Im Zuge der „Reformen am Arbeitsmarkt“ waren sämtliche bis dahin bestehenden Begrenzungen der Zeitarbeit abgeschafft worden. Die damalige Bundesregierung machte den Gewerkschaften zwar das Zugeständnis, dass die Leiharbeiter die gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaften erhalten sollen, öffnete aber gleichzeitig die Hintertür für das Umgehen dieser Vorschrift. Die gleiche Bezahlung sollte nämlich nur gelten, wenn die Zeitarbeitsfirmen keine eigenen Tarifverträge abgeschlossen hatten. Gleiches galt für die Personal-Service-Agenturen (PSA) der Arbeitsagenturen. In dieser Situation gründeten die Christlichen Gewerkschaften die CGZP – Christliche Gewerkschaft für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen – und schlossen mit den Zeitarbeitsfirmen und PSA flächendeckende Dumpingverträge ab. Ohne die Dumpinglöhne der Zeiarbeitsfirmen hätte die enorme Ausweitung der Zeitarbeit in den vergangenen Jahren kaum stattgefunden.
Das Berliner Arbeitsgericht hat nun festgestellt, dass die CGZP auch dann keine Tariffähigkeit besitzt, wenn sie auf eine große Zahl bestehender Tarifverträge verweisen kann, weil ihr aus Mangel an Mitgliedern und entsprechenden Tarifkommissionen die Durchsetzungskraft einer Gewerkschaft fehlt. Heidi Knake-Werner verwies darauf, dass sich der Berliner Senat auf Initiative der LINKEN im Bundesrat für die gewerkschaftliche Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn einsetzt, so dass es nur konsequent sei, auch die rechtlichen Möglichkeiten einer Landesregierung einzusetzen, wenn damit Lohndumping verhindert werden kann.
Harald Werner 2. April 09